Allgemeine Mietbedingungen

1. Allgemein:
1.1. Die Bereitstellung der Ferienunterkunft erfolgt durch die Übergabe des Hausschlüssels.
1.2. Die Ferienunterkunft muss am Tag der Ankunft spätestens um 20:00 Uhr bezogen sein, falls keine andere Vereinbarung gemacht wurde. Mieter, die nicht vor dieser Zeit ankommen können, müssen den Vermieter davon in Kenntnis setzen.
1.3. Mögliche Mängel, die die Ferienunterkunft betreffen, müssen sofort bei Anfang der Mietzeit, mindestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Mietbeginn, mit dem Vermieter/Eigentümer aufgenommen werden, um somit dem Vermieter die Möglichkeit zu geben die Mängel zur Zufriedenheit zu beseitigen. Nach diesem Zeitpunkt kann keine Beschwerde mehr betreffend der Unterkunft eingereicht werden.
1.4. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für die Folgen von Diebstahl, Unfällen oder Beschädigungen von Eigentum des Mieters, es sei denn er hat sie verschuldet. Hierauf können vom Vermieter allerdings niemals mehr Kosten geltend gemacht werden als von einer normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen gezahlt werden würde.
1.5. Am Tag der Abreise muss der Mieter die Ferienunterkunft bis 10:00 verlassen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2. Reservierung und Bezahlung
2.1. Eine Reservierung kann sowohl schriftlich als auch telefonisch gemacht werden und ist für den Mieter sowie Walcheren Vakanties bindend, sofern die gewünschte Ferienunterkunft für den angegebenen Zeitraum verfügbar ist.
2.2. Nach der Reservierung der Ferienunterkunft erhält der Mieter eine Reservierungsbestätigung/Rechnung.
2.3. Die Anzahlung von 50 % des Mietbetrags (inkl. alle Nebenkosten) muss innerhalb 7 Tagen nach dem Reservierungsdatums auf das Konto von Walcheren Vakanties überwiesen werden, die restlichen 50 % des Mietbetrags (inkl. alle Nebenkosten) müssen mindestens sechs Wochen vor der Ankunft bezahlt werden.
2.4. Bei einer Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft muss der ganze Mietbetrag umgehend bezahlt werden.
2.5. Bei einer Reservierung innerhalb von 1-3 Wochen vor der Ankunft muss der ganze Mietbetrag umgehend bezahlt werden.
2.6. Eine nicht zeitige Bezahlung kann die Annullierung der Reservierung zur Folge haben.
2.7. Pro Reservierung werden Administrationskosten in Rechnung gestellt.
2.8. Alle eventuelle Kosten für Barzahlung und/oder Überweisung sind auf Rechnung des Mieters.
2.9. Das Bezahlen der (An-)Zahlung zeigt, dass der Mieter Kenntnis genommen hat und mit den allgemeinen Bedingungen und der vollen Beschreibung der Ferienunterkunft, die er gemietet hat, einverstanden ist..

3. Rechte und Pflichten Vermieter:
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet die Ferienunterkunft mit Einrichtungsgegenständen am Anfang der Mietszeit sauber und im guten Zustand an den Mieter zu übergeben.
3.2. Der Vermieter kann die Ferienunterkunft zu allen angemessenen Zeiten besichtigen oder von angehende Mieter besichtigen lassen.
3.3. Alle eventuell zusätzliche Kosten müssen im Mietvertrag genannt werden.
3.4. Außer bei vorsätzlicher oder grober Schuld des Vermieters, übernimmt der Vermieter keine Haftung im Falle von Verlust, Diebstahl, Schaden oder Verletzungen, welcher Art auch immer, zu Lasten des Mieter oder Vermögensgegenstände des Mieters während der Mietszeit und/oder als Folge des Verbleiben in der gemieteten Ferienunterkunft. Der Vermieter ist, in welchen Fall auch immer, höchstens haftbar für die Höhe der Kaltmiete.

4. Rechte und Pflichten Mieter
4.1. Der Mieter darf in der Ferienunterkunft nicht mit mehr Personen übernachten als bei diesem Mietübereinkommen vereinbart, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Bei Überschreitung über die genannte Anzahl von Personen, ohne schriftliche Zustimmung, wird der Vertrag als nichtig angesehen ohne jedweder Rechte auf Ausgleich (was bedeutet, dass der Mieter das Mietobjekt umgehend verlassen muss).
4.2. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich als Ferienunterkunft benutzen, darf darin keinen Beruf ausüben oder Betrieb öffnen, und darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermieten oder zur Benutzung geben.
4.3. Eine Gruppe von Mietern unter 23 Jahren ist nur erlaubt nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
4.4. Der Mieter soll das Mietobjekt wie sein eigenes behandeln, wobei der Mieter verantwortlich für die während der Mietszeit entstandenen Schäden ist , inbegriffen Schaden an oder Verlust von (Teilen von) Einrichtungsgegenständen, es sei denn der Mieter kann beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
4.5. Der Aufenthalt in der Ferienunterkunft geschieht ausschließlich auf eigenem Risiko. Der Mieter übernimmt auch Verantwortung für seine Gäste und/oder Familie. Die Beweislast liegt beim Vermieter, daher muss der Mieter in Besitz von einer Haftpflichtversicherung sein.
4.6. Der Mieter muss am Abreisetag und- Zeitpunkt am Ende des Mietvertrags die Ferienunterkunft sauber und schadenfrei verlassen. Ist dem nicht so, ist der Vermieter berechtigt Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
4.7. Der Mieter darf Haustiere nur mitbringen nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
4.8. Es ist nicht erlaubt in der Ferienunterkunft andere Wasch- oder Kochgeräte zu benutzen als die, die von dem Vermieter darin angebracht oder platziert wurden.
4.9. Der Mieter soll, wenn nichts anderes vereinbart wurde, selbst Wäsche mitbringen.
4.10.Das Ferienhaus darf nur für touristische Zwecke genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

5. Optionsrecht
5.1. Jede Reservierung können Sie innerhalb von 24 Stunden ab dem Reservierungsdatum gerechnet, wiederrufen. Dies müssen Sie telefonisch melden.
5.2. Bei Annullierungen nach diesen 24 Stunden sind die Annullierungsbedingungen unvermindert in Kraft (sieh Punkt 6).
5.3. Bei einer Reservierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit trifft dieses Optionsrecht nicht zu, und es gelten die normalen Annullierungsbestimmungen (sieh Punkt 6).

6. Annullierung
6.1. Der Vermieter kann durch besondere Umstände gezwungen sein den Mietvertrag zu annullieren oder auf zu lösen. Annullierung und Entbindung müssen schriftlich ablaufen. Der Vermieter wird in diesem Fall sein Äußerstes tun dem Mieter eine Alternative anzubieten. Gelingt dies nicht zur Zufriedenheit des Mieters, muss der Vermieter, ohne jedwede Haftung des Vermieters, alle durch den Mieter bezahlten Beträge zurück überweisen.
6.2.1. Annullierungen und Auflösung müssen Sie erst telefonisch melden, wonach Sie dies, unter Beifügung des Mietvertrags, per Einschreiben bestätigen. Dieses Schreiben muss an Walcheren Vakanties gerichtet sein.
6.2.2. Bei Annullierungen innerhalb 24 Stunden nach der Reservierung ist das Optionsrecht in Kraft (sieh Punkt 5).
6.2.3. Bei Annullierungen nach 24 Stunden und bis 3 Monaten vor Beginn der Mietzeit, werden 15 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
6.2.4. Bei Annullierungen zwischen 3 Monaten und einem Monat vor Beginn der Mietzeit, werden 50 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
6.2.5. Bei Annullierungen zwischen einem Monat und einer Woche vor Beginn der Mietzeit, werden 75 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
6.2.6. Bei Annullierungen unter einer Woche vor Beginn der Mietzeit, werden 100 % der Mietsumme in Rechnung gestellt.
Zu jeder Zeit werden bei Annullierungen die Administrationskosten erhoben.
6.3. Der Vermieter wird nach Empfang einer Annullierung von Seiten des Mieters eine Annullierungsrechnung erstellen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels. Bereits Bezahlte Summen werden konform des Inhalts der Annullierungsrechnung verrechnet und jedwede Saldos zu Gunsten des Mieters werden zurücküberwiesen.

7. Änderungen
Falls Sie in einem schon abgeschlossenen Mietvertrag eine Änderung anbringen wollen, geben Sie dies direkt durch an Walcheren Vakanties. Diese Änderungen werden schriftlich durch Walcheren Vakanties bestätigt, die hiermit verbundenen Kosten betragen € 7,50 pro Änderung. Änderungen in der Mietperiod sind nur bis 3 Monate vor den Reisebeginn möglich. Bei Änderungen in eine günstigere Mietzeit bleibt der ursprüngliche Totalpreis bestehen. Änderungen der Ferienunterkunft gelten als Annullierungen (sieh Punkt 6).

8. Auflösung
8.1. Walcheren Vakanties und der Vermieter/Eigentümer sind berechtigt den Mietvertrag, ohne Inverzugsetzung oder rechtliche Schritten, aufzulösen, wenn:
-bei Anfang der Mietzeit noch nicht die volle Mietsumme bezahlt ist.
-der Mieter die gemietete Ferienunterkunft vorzeitig verlässt.
-der Mieter es, ohne vorhergegangene Benachrichtigung, versäumt die gemietete Ferienunterkunft am Tag des Anfangs der Mietzeit vor 20:00 zu beziehen.
-der Mieter den Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag und/oder Geschäftsordnungen nicht nachkommt.
8.2. Das Verlassen der gemieteten Ferienunterkunft macht alle Rechte auf noch nicht ausgezahlte Ausgleiche zunichte.

9. Konflikte
Trotz äußerster Sorgfalt und Mühe der Vermieter und Walcheren Vakanties ist es dennoch möglich, dass ein Mieter eine gerechtfertigte Beanstandung hat. Mieter müssen eventuelle Beanstandungen und technische Störungen unverzüglich bei Walcheren Vakanties melden, um Walcheren Vakanties die Gelegenheit zu geben das ein oder andere sogleich zu beseitigen. In Zwischenzeit muss der Mieter alle Schritte unternehmen die vernünftigerweise von ihm verlangt werden könne um eventuelle Schäden zu begrenzen. Wird die Beschwerde nicht nach Zufriedenheit gelöst, dann hat der Mieter bis spätestens 2 Wochen nach Entstehung der Beschwerde die Gelegenheit die Beschwerde schriftlich einzureichen bei Walcheren Vakanties, Singel 17B, 4357 BV, Domburg.
Alle Streitigkeiten die zwischen den Parteien entstehen könne, und nicht anders als gerichtlich entschieden werden können, werden durch ein dazu befugte Richter in Middelburg geschlichtet.

10. Sonstiges:
10.1. Walcheren Vakanties tritt als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter/Eigentümer auf.
10.2. Es kann sein, dass in der direkten Umgebung von der gemieteten Ferienunterkunft gearbeitet wird, zum Beispiel Straßenbauarbeiten und/oder (Um-)Bauungstätigkeiten. Walcheren Vakanties wie Vermieter können für eventuelle Belästigungen keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.
10.3. Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass Einrichtung und Komfort aller Ferienunterkünfte den Minimalstandard der ländlichen Bevölkerung erfüllen, es aber von den städtischen Normen (die Sie gewöhn sind) abwichen kann.
10.4. Walcheren Vakanties geht äußerst sorgfältig mit der Richtigkeit der Informationen um, die der Vermieter uns bereitstellt und das Zusammenstellen und Verbreiten hiervon. Wir können jedoch nicht garantieren, dass der aktuelle Zustand mit dem vorher genannten übereinstimmt, durch eventuelle Veränderungen nach Ablauf von Zeit.
10.5. Für den allgemeinen Zustand der Ferienunterkunft ist und bleibt der Eigentümer vollständig verantwortlich.
10.6. Walcheren Vakanties ist nicht verantwortlich für die Vergabe von falscher Information, wir übernehmen keine Haftung für Schäden die eventuell als Folge hiervon entstehen können.
10.7. Alle Verträge die zwischen Walcheren Vakanties und dem Mieter geschlossen werden, liegen dem niederländischen Recht zu Grunde.